Pflanzenschutzgeräteprüfung
-im Gartenbau-
Pflanzenschutzmittel werden mit einem Höchstmaß an Genauigkeit dosiert und verteilt.
Spritzen, welche im Unterglasanbau verwendet werden, müssen daher alle 3 Jahre von einer Fachwerkstatt überprüft und mit einer amtlichen Plakette versehen werden.
Hierzu zählen stationäre oder handgeführte Anlagen und Geräte wie Karrenspritzen, Spritzanlagen und Gießwägen.
Im Traktoranbau ist z.B. ein Kartoffellegegerät mit Beizeinrichtung und Bandspritzgeräte zum Spritzen in der Furche ebenfalls prüfpflichtig.
Wir überprüfen Ihre Geräte, egal welches Fabrikat nach den BBA-Richtlinien. Bei unserem geschulten Fachpersonal sind Sie in den richtigen Händen.
Unabhängig von den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen bringt Ihnen die jährliche Kontrolle zusätzliche Vorteile:
Unsere Leistungen:
Zimmermann Landtechnik GmbH, John Deere Vertriebspartner Wesseling, Euskirchen, Polch
USt : DE296362431